Betriebsferien und Wiedereröffnung im neuen Jahr

Ab 24.12.2021 gehen wir in die Betriebsfeiern, freuen uns aber bereits jetzt darauf, Sie ab Freitag, 14.01.2022 wieder begrüßen und bekochen zu dürfen. Für Ihre Reservierung finden Sie hier weitere Informationen.

Corona-Regeln im Bornheimer Ratskeller (2G+)

Folgende Auflagen unter Pandemie-Bedingungen seitens der Regierung gibt es, seitdem Frankfurt als Hotspot-Region (mit einer Inzidenz über 350) gilt:

Für den Innnenbereich, also unseren Gastraum und die oberen Festsäle benötigen wir von unseren Gästen:

  • einen Nachweis über vollständige Impfung oder
  • einen Nachweis über Genesung
  • sowie einen Nachweis über die dritte Impfung bzw. falls nicht vorhanden
  • einen aktuellen negativen Coronatest (keinen Selbsttest)

Eine gute Übersicht, wann 2G+ erfüllt ist, erhalten Sie hier: Wann ist 2G+ erfüllt?

Bitte denken Sie auch daran, einen Lichtbildausweis mitzubringen, damit wir das Zertifikat abgleichen können.

Die Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und nicht für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht unter diese Kategorie fallen und (noch) nicht geimpft sind, bitten wir um einen Nachweis durch die Schule (Testheft) oder einen negativen Testnachweis (Bürgertest nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest). Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler sollten einen Test pro Woche im Testheft vorweisen.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtstdatum enthält, nachweisen und zusätzlich einen negativen Coronatest (keinen Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist, mitbringen.

Personen ohne Impfnachweis können wir keinen Besuch bei uns ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie auch nicht einlassen können, falls Sie diesen vergessen haben.

Ihre Reservierung im Überblick

Nachweise

Bitte denken Sie daran, Ihren Impf- bzw. Genesungsnachweis und (falls benötigt) einen negativen Coronatest mitzubringen und diesen unserem Servicepersonal am Einlass zusammen mit einem Ausweis, der Sie identifiziert, vorzuzeigen.

Zwei Zeitslots

Wichtig in unserem Lokal sind nach wie vor unsere zwei Reservierungszeiten, in denen Sie bei uns verweilen können. Diese sind von Dienstag bis einschließlich Samstag von 17:00h bis 19:30h und ab 20h bis Ende. Dadurch können wir - trotz verminderter Sitzplatzanzahl damit zwischen den Tischen die Abstände gewährleistet sind - mehr Gästen einen Besuch bei uns ermöglich. Sonntags haben wir bereits ab 12h jedoch nur bis 20h geöffnet.

Anfang des Jahres ist erfahrungsgemäß etwas weniger los. Falls Sie sich mit den Zeiten nicht anfreunden können, prüfen wir gerne, ob wir einen Tisch zu Ihrer Wunschuhrzeit anbieten können.

Gruppenreservierungen

Bei Gruppenreservierungen ab 10 Personen können aus organisatorischen Gründen aus der aktuellen Karte maximal fünf Hauptgänge ausgewählt werden. So gewährleisten wir eine reibungsloseren Service.

Des Weiteren ist bei Gruppen ab 10 Personen keine Einzelabrechnung möglich, das heißt wir drucken Ihnen gerne den Bon aus, so dass Sie untereinander klären, wer welchen Betrag zu begleichen hat. Dies erleichtert uns die Arbeit bei vollem Betrieb ungemein, deswegen danken wir Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und stellen bei Bedarf auch ausreichend Wechselgeld zur Verfügung ;-).

Die Zahlung ist sowohl Bar als auch mit EC-Karte möglich.

Hygienemaßnahmen

Wir bitten Sie, die Corona-Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen, das bedeutet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen wenn Sie das Lokal betreten bzw. sobald Sie aufstehen, die Niesetikette beachten, Ihre Hände desinfizieren, etc.

Kontaktaufnahme

Für Ihre Reservierung danken wir Ihnen im Voraus für einen Anruf bzw. eine E-Mail an mit der Uhrzeit/gewünschtem Zeitslot, der Anzahl der Gäste, Ihrem vollständigen Namen und einer Telefonnummer.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen bei Fragen zur Verfügung!

069/79370300

Informationen seitens der Hessischen Landesregierung

Über folgenden Link können Sie alle Informationen zu den oben genannten Beschlüssen nachlesen:

Ort

Bornheimer Ratskeller
Kettelerallee 72, 60385 Frankfurt

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