Aktuelle Informationen Reservierung/ Corona (ab 25.11.)

Ab diesen Donnerstag (25.11.) gelten die neuen Regelungen der Regierung, d.h. wir können nur noch geimpfte und genesene Personen einlassen. Die Nachweise werden bei Ankunft geprüft.

Corona-Regeln im Bornheimer Ratskeller

Um der Verbreitung des Corona-Virusses Einhalt zu gebieten, hat die Regierung beschlossen, dass ausschließlich geimpfte und genesene Personen sich im Restaurant aufhalten dürfen. Die Bestimmungen gelten ab Donnerstag, 25.11.2021 und werden von uns selbstverständlich umgesetzt.

Für den Innnenbereich, also unseren Gastraum und die oberen Festsäle gilt die Nachweispflicht, d.h.:

  • Nachweis über vollständige Impfung oder
  • Nachweis über Genesung.

Die Nachweispflicht gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und nicht für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die nicht unter diese Kategorie fallen und (noch) nicht geimpft sind, bitten wir um einen Nachweis durch die Schule (Testheft) oder einen negativen Testnachweis (Bürgertest nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest).

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis, das auch den vollständigen Namen und das Geburtstdatum enthält, nachweisen und zusätzlich einen negativen Coronatest (keinen Selbsttest), der nicht älter als 24 Stunden ist, mitbringen.

Personen ohne Impfnachweis können wir keinen Besuch bei uns ermöglichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie auch nicht einlassen können, falls Sie diesen vergessen haben.

Weitere Maßnahmen im Ratskeller

Großer Festsaal erstes Obergeschoss ©cw
Großer Festsaal erstes Obergeschoss ©cw

Um zusätzlich die Situation zu entspannen und Ihnen einen unbeschwerten Besuch zu ermöglichen, haben wir uns entschlossen den Gastraum auf das erste Obergeschoss zu erweitern (ohne dabei mehr Gäste anzunehmen oder die Räume voll zu machen).

Dazu folgende Worte von Mario Furlanello (Geschäftsführer und Koch im Bornheimer Ratskeller): "Wir fühlen einfach die Notwendigkeit, etwas unternehmen zu müssen, wenn sämtliche Maßnahmen nicht auszureichen scheinen. Zumindest im Rahmen unserer Möglichkeiten. Und da eine Weihnachtsfeier nach der anderen absagt, öffnen wir unsere Türen nicht nur im verpflichtenden 2G-Modus, sondern auch unser leerstehendes Obergeschoss, um unsere Gäste etwas weiter voneinander zu platzieren, als es der Gesetzgeber augenblicklich verlangt. Denn kein Virus schert sich um 150cm, bzw. 10cm mehr oder weniger, schon gar nicht die Deltavariante von SARS-Co-V-2. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, falls Sie vorhaben, uns dieses Jahr nochmal zu besuchen und hoffen, dass Ihnen Ihre Gesundheit wichtiger ist, als der Anblick dunklen Holzes. Wir zumindest haben immer noch keine große Lust uns anzustecken, halten die derzeitigen Maßnahmen aber nicht für zielführend. Ob das am Machtvakuum der Übergangsphase, Partikularinteressen oder schlichtweg an Ignoranz liegt, können wir nicht beurteilen. Auf jeden Fall nehmen wir die vielen Stufen, die das für uns bedeutet, gerne in Kauf und hoffen, dass eine daraus resultierende, bessere Fitness uns dann neben der Impfung auch robuster für die Konfrontation mit einem mikroskopisch winzigen Spielverderber macht, falls es uns doch irgendwann ereilen sollte."

Ihre Reservierung im Überblick

Nachweise

Bitte denken Sie daran, Ihren Impf- bzw. Genesungsnachweis mitzubringen und diesen unserem Servicepersonal am Einlass zusammen mit einem Ausweis, der Sie identifiziert, vorzuzeigen.

Zwei Zeitslots

Wichtig in unserem Lokal sind nach wie vor unsere zwei Reservierungszeiten, in denen Sie bei uns verweilen können. Diese sind von Dienstag bis einschließlich Samstag von 17:00h bis 19:30h und ab 20h bis Ende. Dadurch können wir - trotz verminderter Sitzplatzanzahl damit zwischen den Tischen die Abstände gewährleistet sind - mehr Gästen einen Besuch bei uns ermöglich. Sonntags haben wir bereits ab 12h jedoch nur bis 20h geöffnet.

Gruppenreservierungen

Bei Gruppenreservierungen ab 10 Personen können aus organisatorischen Gründen aus der aktuellen Karte maximal fünf Hauptgänge ausgewählt werden. So gewährleisten wir eine reibungsloseren Service.

Des Weiteren ist bei Gruppen ab 10 Personen keine Einzelabrechnung möglich, das heißt wir drucken Ihnen gerne den Bon aus, so dass Sie untereinander klären, wer welchen Betrag zu begleichen hat. Dies erleichtert uns die Arbeit bei vollem Betrieb ungemein, deswegen danken wir Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und stellen bei Bedarf auch ausreichend Wechselgeld zur Verfügung ;-).

Die Zahlung ist sowohl Bar als auch mit EC-Karte möglich.

Hygienemaßnahmen

Wir bitten Sie, die Corona-Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen, das bedeutet einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen wenn Sie das Lokal betreten bzw. sobald Sie aufstehen, die Niesetikette beachten, Ihre Hände desinfizieren, etc.

Kontaktaufnahme

Für Ihre Reservierung danken wir Ihnen im Voraus für einen Anruf bzw. eine E-Mail an mit der Uhrzeit/gewünschtem Zeitslot, der Anzahl der Gäste, Ihrem vollständigen Namen und einer Telefonnummer.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und stehen bei Fragen zur Verfügung!

069/79370300

Informationen seitens der Hessischen Landesregierung

Über folgenden Link können Sie alle Informationen zu den oben genannten Beschlüssen nachlesen:

Ort

Bornheimer Ratskeller
Kettelerallee 72, 60385 Frankfurt

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